Investigative Nachforschungen
Gegen die Aufdeckung des Schwindels werden alle Register gezogen
Ganoven verschicken anonym so genannte "Investigative Nachforschungen", um die Persönlichkeit  zu dikreditieren, die wesentlch den Schwindel zum Lebensmittelskandal aufdeckte: Auf drei Seiten existiert eine Verleumdungsschrift, zu der sich jeder selbst ein Bild machen kann. Seite 1 ist nachfolgend zu lesen. Die komplette Verleumdungsschrift ist erhältlich unter: redaktion@forschungsinstitut-biopol.de. Es verbietet sich von selbst, auf diese Schmierereien einzugehen. Es wäre jedoch ein Fehler, wie bereits zu analogen Schmierereien von 2011, die Verunglimpfungen aber völlig zu ignorieren
.

Eine entsprechende Strafanzeige wurde deshalb in Düsseldorf getätigt.



Doch es sollte noch verschärfter kommen. (Siehe  2017): Das Wesentliche besteht ebenfalls in dem seit Jahren angewandten Muster darin, Diffamieren durch zielgerichtete Verleumdungen in die Welt zusetzen, um vom ukrainisch-spanisch- deutschen Lebensmittelskandal abzulenken.


Amtsgericht Neuss In der Strafsache  (Aktenzeichen 5-Cs-120 Js 1495/14-693/15, Gerichtakte Seite 104 -105)

Besonders bedeutsam sind 2016 die Dokumente, die dem Amtsgericht Neuss im Rechtsstreit mit GFP vom so genannten Ermittler und Rechtsanwalt Heynert vorgelegt wurden.

Der Freispruch GFP im Amtsgericht erfolgte auch deshalb, weil er in einer Schutzschrift nachweisen ließ, dass er (Geschäftsführer GFP) als Inhaltsstoff  den 70%igen Chitinwirkstoff aus dem Zunderschwamm verwendet. Auch deshalb wäre ein Verstoß gegen das Gebrauchsmuster von Herrn Rühle nicht gegeben

Auf Seite 104-105 der Gerichtsakte werden gleich 3 bedeutsame Dinge  vorgetragen:

Aus der Schutzschrift  eines Heynerts

1. Ein wichtiger Schritt ist hingegen die veränderte Zubereitungsform im Unternehmen (GFP GmbH - Anmerkung der Redaktion), wo die Substanz aus Zellwänden durch ein von den dortigen Wissenschaftlern erfundenes proprietäres Verfahren extrahiert wird.

2,Auf Grund der besonderen geheimen Zubereitungsweise ist der GFP- Komplex mit dem CHM oder CGM  NICHT (des Herrn Rühle - Bemerkung der Rd.)vergleichbar.

3.Die fehlende Nähe erweist sich auch aus dem Dokument des Bundesamtes für Verbraucherschutz.

4. Der Anzeigeerstatter (Rühle) hat gegen über dem BVL selbst zugegeben, dass sein Produkt prioritätsjünger und er ( Aglycon Mycoton und Institut Biopol- Anmerkung der Rd.) das Produkt von GFP nachahmen würde.

(der Wortlauf ist nicht exakt buchstabengetreu widergegeben, da aus Notizen zitiert wurde, aber inhaltlich absolut sicher - Anmerkung der Rd.)

Die Wahrheit wird im wahrsten Sinne des Worten vor dem Amtsgericht Neuss auf den Kopf gestellt.

Verdeutlicht auch die Tatsache, dass die Wahrheit völlig sekundär ist.

Aber trotzdem vor dem Amtsgericht Neuss dokumentiert, wurden eindeutig falsche Aussagen zu Beweisen konvertiert.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde darüber informiert.

Summery

1. Eindeutig ist die Aussage noch 2016 vor dem Amtsgericht Neuss, dass   GFP einen Chitinwirkstoff  zu 70% aus dem Zunderschwamm produziert und vermarket.

2. Dieser Chitinstoff zu 70% Chitin wird als Inhaltsstoff auch für die Herstellung von Kosmetikerzeugnissen verwendet.

Rd. Die Aussagen basieren auf der Grundlage der Akteneinsicht der Gerichtsakten des Amtsgerichtes Neuss.

Gegen den Geschäftsführer wurde Strafanzeige vom Forschungsinstitut wegen Prozeßbetrug bei der Staatsanwaltschaft gestellt.