Eine weitere eidesstattlichen Versicherungen zur Zementierung des Skandals
Wieder war es eine Eidesstattliche Versicherung, die geeignet sein sollte, die Erfindung der Zunderschwammkosmetik für die Firma GFP wider besseren Wissens zu dokumentieren
Eidesstattliche Versicherung entpuppt sich als Schwindel!
Hier hätte nun die Website vom 2008 erscheinen müssen mit der klaren Aussage (siehe Jahr 2008) Statt dessen wurde eine Seite vom 2.März 2013 beigefügt. Die Bemerkung
" lediglich eine kleine Überarbeitung des Textes" ist natürlich falsch, Der Text soll bestätigen, dass GFP schon immer der Entwickler und Eigentümer gewesen wäre.
Weshalb dazu keine strafrechtlichen Konsequenzen sich ergeben haben?
Von der Staatsanwaltschaft München wurde dargelegt, dass die "falsche Website", die als Entwickler und Eigentümer GFP SL ausweist, ein bedauerlicher Fehler des Patentanwaltes, Herrn Bonsmann, gewesen wäre.
Nachfolgende Website wäre richtig:
Eines wird deutlich, dass die Schwindeleien offensichtlich keine Grenzen kennen. Selbst "Eidesstattliche Versicherungen" werden zur Etablierung des Betruges genutzt, die zwar zeitweise Erfolge bringen, sich aber als mutmaßliche Meineide heraustellten.
Einladung der Geschäftsführung von GFP zur Klärung
Versuche haben nicht gefehlt, eine Klärung im direkten Gespräch herbeizuführen
So gab es vom Redaktionsteam mit dem Pseudonym O.R. Müller die Einladung beispielsweise wie folgt:
-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: redaktion.biopol <redaktion.biopol@aol.de>
An: info <info@gfpsl.com>; forschungsinstitut-bp <forschungsinstitut-bp@web.de>
Verschickt: Di, 9. Apr 2013 4:14
Betreff: Fwd: erneuter Vorschlag
Sehr geehrte Frau ......
sehr geehrter Herr .....
leider haben wir noch keine Rückantwort.
Wir würden Sie gern zur erweiterten Vorstandssitzung am 18.05. hier in Berlin einladen.Die Vorstandssitzung beschäftigt sich mit der Vorbereitung des 7. Forschungssymposium mit internationaler Beteiligung am 24. Oktober. Unter dem letzten Tagesordnungspunkt unserer erweiterten Vorstandssitzung "Sonstiges" würden wir Ihnen die Möglichkeit einräumen, sich platzieren zu können.Wir würden dabei gern auf das Statement zurückkommen, daß Sie nach Beendigung des Termins in München gegenüber Herrn Rühle abgaben, bezüglich der ganzen Wahrheit über Herrn Rühle.
Es wäre auch gut, wenn wir uns zu den anderen Punkten verständigen könnten.
Aus dem email-Verkehr der Vergangenheit entnehme ich, daß Herr Rühle in Zusammenhang mit der Kündigung der Zusammenarbeit Ihnen ohnehin die Möglichkeit einräumte, seine Lizenzen nutzen zu können.
In Erwartung einer zeitnahem Beantwortung, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
O.R. Müller
Postscriptum: Ihre Teilnahme an der erweiterten Vorstandssitzung ist abgestimmt. Ich bin zur Einladung autorisiert.
-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: redaktion.biopol <redaktion.biopol@aol.de>
An: info <info@gfpsl.com>
Verschickt: Mi, 27 Mrz 2013 1:42 pm
Betreff: Vorschlag
Sehr geehrte Frau .......
sehr geehrter Herr .......
wir kommen noch einmal auf den Brief vom 20.Juli 2011 zurück, den Sie über Rühle verbreitet hatten. Sie sind dabei scheinbar Falschinfo´s aufgesessen.
Wir würden gern an die Kunden nunmehr ein erneutes Schreiben mit einer Korrektur des Inhalts schreiben - als ein gemeinsamer Brief.
Wir könnten doch Ihr CV ebenfalls bekanntmachen, damit jeder sieht, mit wem er es zu tun hat.
Als gemeinsamer Brief gibt das doch am meisten Sinn.
Was halten Sie davon?
Schlage vor, daß wir als erstes gemeinsames Projekt diesen Brief verfassen.
Freundliche Grüße
O.R. Müller
Noch eine kleine Frage am Rande: bei unsereren Recherchen sind wir auch auf Takeitall S.L. mit Herrn Bönigk als GF. Könnten wir Sie bitte fragen, welche Querverbindungen es gibt?